Ordentliche Mitgliedschaft

Voraussetzungen
Sie können Mitglied werden, wenn Sie haupt- oder nebenberuflich im Bereich wissenschaftlicher und therapeutischer Anwendungen von Hirnstimulationsverfahren tätig sind oder sich in sonstiger Weise aktiv an der Förderung des Vereinszweckes beteiligen.
Sie benötigen hierfür zwei schriftliche Referenzen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder. Der Vorstand entscheidet dann über die Mitgliedschaft, wenn der Aufnahmeantrag und die Referenzen vorliegen.

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt im Jahr 20 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig. Im ersten Jahr wird kein Beitrag fällig, wenn der Beitritt im letzten Quartal des Jahres erfolgte.

Rechte
Rederecht bei der Mitgliederversammlung, Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung, volles Zugangsrecht zu allen Bereichen der Homepage der DGHP, Teilnahme an den Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für Hirnstimulation (kostenfrei).

Fördernde Mitgliedschaft

Voraussetzungen
Antragsteller wollen den Vereinszweck durch die Entrichtung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags oder durch eine Sach- oder Geldspende unterstützen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Einzelpersonen beträgt im Jahr EUR .........
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Institutionen beträgt im Jahr EUR .............
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. eines jeden Jahres im Voraus fällig.

Rechte
Rederecht bei der Mitgliederversammlung, Teilnahme an den Jahrestagungen der DGHP (kostenfrei).

Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Punkte in der Satzung.

Nächste Veranstaltungen

27 Juni
13. Jahrestagung der DGHP in Göttingen
27.06.2024 09:00 - 29.06.2024 17:00

13. Jahrestagung der DGHP in Göttingen

Wo? Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen,

...

Forschungszentren

Derzeit sind 14 Forschungszentren an die DGHP angeschlossen: